Gesetze für Winterreifen und Schneeketten in Europa

Hier aktuelle Gesetze und Vorschriften für Winterreifen / Schneeketten für NFZ > 3,5 t
Gesetze für Winterreifen und Schneeketten in Europa

Anbei eine Übersicht mit den aktuellen und wichtigsten Bestimmungen europäischen Ländern. 

Weitere Länder finden Sie unter dem Link Publikationen.

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Land Vorschriften bzgl. Winterreifen Vorschriften bzgl. Schneeketten und Spikereifen
Belgien

Keine generelle Winterreifenpflicht. Symmetrische Verwendung von M+S- bzw. Winterreifen pro Achse erforderlich.

Schneeketten auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Spikereifen verboten.

Deutschland    Situativ bei winterlichen Bedingungen.  Fahrzeuge < 3,5 t müssen ab 01.01.2018 Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) an allen Achspositionen ausgestattet sein. Fahrzeuge > 3,5 t müssen Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) an den Radpositionen der permanent angetriebenen Achsen ausgestattet sein. Spätestens ab 1. Juli 2020 sind auch für die vorderen Lenkachsen mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnete Reifen Pflicht. Unter winterlichen Bedingungen gilt dies auch ab dem 1. Januar 2018 hergestellte Reifen. M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden, werden bis zum 30. September 2024 als geeignete Winterausrüstung akzeptiert. Schneeketten sind bei entsprechender Beschilderung erlaubt. Spikereifen sind verboten.  Eine Ausnahme ist die Strecke über das Kleine Deutsche Eck. 
Die Strafe für nicht angepasste Bereifung beträgt 60 Euro, bei zusätzlicher Behinderung 80 Euro , 100 Euro bei einer Gefährdung , 120 Euro und 1.Punkt wenn man in einen Unfall verwickelt wird.
Frankreich Keine generellen gesetzlichen Vorschriften , Ausnahmen werden durch Verkehrszeichen angezeigt.
Eine Winterausrüstung ist nur auf Straßen vorgeschrieben, die mit dem Schild B26 gekennzeichnet sind.
Schneeketten nur, wenn durch eine Beschilderung darauf hingewiesen wird. 
Spikereifen für Fahrzeuge < 3,5 t  vom 1. Samstag vor dem 11. November bis zum  letzten Sonntag im März mit  Geschwindigkeitsbegrenzung 60/90 km/h. 
Fahrzeuge mit Spikereifen müssen mit einem Sticker gekennzeichnet sein. Spikeverbot für Fahrzeuge > 3.5 t 
Italien

Keine generelle Winterreifenpflicht. Ausnahmen werden durch Beschilderung angezeigt.

Mitführpflicht von Schneeketten. Lokale Regelungen im Fall von Schnee- und Eisfahrbahn. Die Wintervorschrift RU/1580 bezieht sich nur auf Fahrzeuge der Klassen: M1, N1 und O1. Im Fall von Schnee kann die örtliche Polizei ein Transitverbot auf einigen Autobahnabschnitten verhängen.

Luxemburg Bei winterlichen Fahrbedingungen müssen Lkw und Busse auf der Antriebsachse mit Winterreifen (M+S Kennzeichen) ausgestattet sein. Schneeketten sind nur auf Straßen mit Schnee und/oder Eis erlaubt.
Niederlande Keine allgemeinen Vorschriften für Winterreifen für Lieferwagen.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Spikereifen verboten.

Österreich Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April. Bei Missachtung drohen Führerscheinentzug und hohe Bußgelder in Höhe von 35 bis 5.000 Euro.
Lkw > 3,5 t müssen Reifen mit M+S-Kennzeichnung und/oder mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) an mindestens einer Antriebsachse gekennzeichnet sein.  Die Mindestprofiltiefe bei Diagonal Reifen beträgt 6mm und bei Radial Reifen 5 mm M. Dies gilt auch für Busse (M2, M3). 
Es besteht eine Mitführplicht vom 1. November bis 15. April dies gilt für mindestens zwei Antriebsräder. Ausnahmen gelten für Busse im Linienverkehr. 
Nutzung auf schnee- und eisbedeckter Straße. Spikereifen sind für Fahrzeuge > 3,5 t verboten.
Polen Es werden Winterreifen empfohlen , sind jedoch keine Pflicht.

Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Straßen, auf denen Schneeketten verpflichtend sind, sind durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Spikereifen verboten.

Rumänien

Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen alle Fahrzeuge > 3,5 t hzG und Busse mit mehr als 9 Sitzen mit M+S- Reifen oder Winterreifen an der Antriebsachse ausgestattet sein.

Mitführpflicht für Fahrzeuge > 3,5 t hzG. Schneeketten müssen bei entsprechender Beschilderung genutzt werden. In Fahrzeugen > 3,5 t hzG sind Schneeschaufel und Sand mitzuführen. Spikereifen verboten.

Spanien

Hochgelegene Gebirgsstraßen im roten Level (15/TV-87): Busse müssen mit 3PMSF gekennzeichneten Reifen an allen Achspositionen und einer Mindestprofiltiefe von 4 mm ausgestattet sein. Motorwagen zwischen 3,5 t und 7,5 t für den Einsatzbereich Müllentsorgung, Lebensmitteltransport, Schmelzmitteltransport und Unfallhilfe können diese Straßen mit Winterreifen an allen Achspositionen und einer Mindestprofiltiefe von 4 mm befahren. Andere Nutzfahrzeuge sind nicht erlaubt.

Hochgelegene Gebirgsstraßen im roten Level (15/TV-87): Schneeketten an Motorwagen zwischen 3,5 t und 7,5 t und Busse, wenn keine Winterreifen montiert sind. Verwendung von Spikereifen mit einem Überstand von bis zu 2 mm sind auf Schneefahrbahnen erlaubt.

Schweiz Keine allgemein gültigen Bestimmungen für Winterreifen; regionale Bestimmungen sind bei winterlichen Straßenverhältnissen möglich (z. B. auf Alpenpässen). Beachten Sie das es im Falle eines Unfalls mit Sommerreifen ,bei winterlichen Verhältnissen, Probleme der Haftpflichtversicherung geben kann.. Nur 3PMSF-Reifen werden als geeignete Reifen für winterliche Straßenverhältnisse betrachtet. Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 mm, die empfohlene Tiefe 4 mm.

Einsatz von Schneeketten bei entsprechenden Verkehrszeichen und Verhältnissen (Fahrzeuge mit Vierradantrieb können davon ausgenommen sein). Wenn die Behörden Schneeketten vorschreiben, darf nur mit Schneeketten gefahren werden. Einsatz von Schneeketten bei entsprechenden Verkehrszeichen und Verhältnissen. Spikereifen sind für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht <7,5 t vom 1. November bis 30. April auf schneebedeckten Straßen zulässig. Max. Geschwindigkeit 80 km/h. Spikereifen müssen mit einem Etikett mit der Aufschrift 80 km/h versehen sein.

Sicherheit im Winter

Wenn Sie sich für M+S-Reifen entscheiden, können Sie Ihre Lieferwagen auch im Winter zuverlässig und kostengünstig einsetzen. Auch wenn Winterreifen keine Pflicht sind oder nur empfohlen werden, raten wir dazu, LKW und Busse auf allen Achsen mit Winterreifen auszustatten. Damit entscheiden Sie sich für die beste Haftung, eine hohe Verkehrssicherheit und eine optimale Fahrstabilität auf nassen, verschneiten oder vereisten Straßen.  Wir erklären Ihnen gern, welche Vorteile diese Reifen haben.

Aeolus-Winterreifen geben Sicherheit bei der Planung

In Europa sind die gesetzlichen Vorschriften für die Verwendung von Winterreifen schärfer geworden. Das gilt auch für den Frachtverkehr. In den wichtigsten Transportländern sind mindestens M+S-Reifen Pflicht. Deshalb haben wir den Aeolus ASW80 (Lenkachse) und den Aeolus ADW80 (Antriebsachse) in mehreren Größen auf Lager.

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